Validieren Sie Ihre Prozesse mit Testkäufen! Das Landgericht Bochum (AZ 13 O 1/19) hat es jüngst konkretisiert: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) gilt auch online: altersbeschränkte Waren (Lotto, Tabak, Alkohol, FSK18-Produkte, etc.) dürfen nur an Personen ab dem erlaubten Alter ausgegeben werden. Eine nicht erfolgte Altersverifizierung kann als Verstoß wettbewerbsrechtlich abmahnbar sein.
Schlagwortarchiv für: Jugendschutz
Join the wonderful world
Aktuelle News
- Der Familienchat – ein Ökosystem für Anerkennung
- Echtzeit-Daten anstatt manueller Exporte: Wie automatisierte Schnittstellen Ihre Mystery Shopping-Ergebnisse direkt nutzbar machen
- Webinar-Aufzeichnung Beyond GEO – Warum KI-Sichtbarkeit eine UX-Aufgabe ist
- Whitepaper – Warum 65 % aller Journey-Maps nichts verändern und was Journey Management stattdessen leisten muss
- Psychische Gesundheit im Unternehmen
- Empowerment durch Daten: Power-BI-Beratung für die WDR-Medienforschung


